AGB und Stornobedingungen für Online-Bestellungen im Castello und für Ihren Aufenthalt im Hotel Castel.
Teil A
Speisen & Getränke – Bestellung und Zahlung über unseren Webshop
Gültig für Bestellungen über den Webshop des Restaurants Castello (Bar | Bistro | Castello im Hotel Castel). Stand: Oktober 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Bestellungen von Speisen und Getränken, die über unser Online-Bestellsystem („Webshop“) aufgegeben werden – erreichbar über www.castel-ischgl.at bzw. direkt unter my.smorder.at/web/locations/hotel-castel.
Anbieter und Ihr Vertragspartner ist: Roland Kurz e.U. (Hotel Castel) – Bar | Bistro | Castello, St. Antoniusweg 18, 6561 Ischgl, Österreich · Firmenbuch: FN 170215 t, Landesgericht Innsbruck · UID: ATU45053604 · Telefon: +43 5444 5746 · E-Mail: office@castel.cc (im Folgenden „wir“).
Der Webshop wird technisch von einem externen Dienstleister (smorder) bereitgestellt. Der Vertrag über die bestellten Speisen und Getränke kommt ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande.
Für Beherbergungsleistungen (Zimmerbuchungen) gelten nicht diese AGB, sondern die AGBH 2006 (Teil B).
„Verbraucher“ und „Unternehmer“ sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Die Darstellung der Speisen und Getränke im Webshop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung, eine Bestellung aufzugeben.
Sie wählen die gewünschten Produkte aus, legen sie in den Warenkorb und geben die Bestellart, den gewünschten Zeitpunkt sowie Ihre Kontaktdaten an. Vor dem Absenden sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Bestellung mit dem Gesamtpreis und können Ihre Eingaben prüfen, ändern oder den Vorgang abbrechen.
Mit dem Klick auf den Bestellbutton (zahlungspflichtige Bestellung) geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der Produkte in Ihrem Warenkorb ab.
Der Vertrag kommt mit unserer Bestellbestätigung (Anzeige im Webshop bzw. E-Mail) zustande, spätestens mit der Übergabe der Bestellung.
Wir können Bestellungen ablehnen – insbesondere bei hoher Auslastung, wenn ein Produkt nicht verfügbar ist oder außerhalb der Bestellzeiten. In diesem Fall informieren wir Sie umgehend; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Ihre Bestelldaten werden im Bestellsystem gespeichert und Ihnen mit der Bestellbestätigung übermittelt. Diese AGB können Sie jederzeit auf dieser Seite abrufen, ausdrucken oder als PDF speichern.
Online-Bestellungen sind innerhalb der im Webshop angezeigten Bestellzeiten möglich. Angegebene Abhol- bzw. Zubereitungszeiten sind Richtwerte; bei hoher Auslastung kann es zu Verzögerungen kommen.
Abholung: Bestellungen zur Abholung (Take-away) übergeben wir zum gewählten bzw. bestätigten Zeitpunkt im Castello, St. Antoniusweg 18, 6561 Ischgl. Bitte nennen Sie bei der Abholung Ihren Namen bzw. Ihre Bestellnummer.
Verzehr im Haus: Soweit im Webshop angeboten, können Sie auch für den Verzehr im Restaurant bestellen.
Zustellung: Eine Zustellung erfolgt nur, wenn sie im Bestellvorgang ausdrücklich angeboten wird. Liefergebiet, Mindestbestellwert und allfällige Zustellkosten werden Ihnen in diesem Fall vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
Holen Sie eine Bestellung nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt ab, können wir die Qualität der frisch zubereiteten Speisen nicht mehr gewährleisten und sind zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Der Anspruch auf den Kaufpreis bleibt bestehen.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Webshop angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Allfällige zusätzliche Kosten (z. B. für eine Zustellung) werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.
Es stehen Ihnen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung (z. B. Online-Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte bzw. weiteren elektronischen Zahlungsmitteln, gegebenenfalls Zahlung bei Abholung).
Bei Online-Zahlung ist der Gesamtbetrag mit Abschluss der Bestellung fällig und wird über das gewählte Zahlungsmittel eingezogen. Die Zahlung wird über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt; Ihre vollständigen Karten- bzw. Zahlungsdaten werden nicht von uns gespeichert.
Einen Beleg erhalten Sie bei der Übergabe bzw. elektronisch.
Verbraucher haben bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) von 14 Tagen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Kein Rücktrittsrecht bei Speisen und frisch zubereiteten Getränken: Für die über den Webshop bestellten Speisen und frisch zubereiteten Getränke besteht dieses Rücktrittsrecht nicht. Es handelt sich um Waren, die schnell verderben können (§ 18 Abs. 1 Z 4 FAGG) und die nach Ihren Angaben zubereitet werden (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG), bzw. um die Lieferung von Speisen und Getränken zu einem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).
Ihre Möglichkeit zur Stornierung nach Punkt 6 sowie Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Werden ausnahmsweise Waren bestellt, die unter keine dieser Ausnahmen fallen (z. B. original verschlossene, haltbare Getränke), können Verbraucher binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dafür genügt eine eindeutige Erklärung an uns, die vor Ablauf der Frist abgesendet wird – z. B. per E-Mail an office@castel.cc oder per Post an die in Punkt 1.2 genannte Adresse. Wir erstatten in diesem Fall die für diese Ware geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, über das bei der Bestellung verwendete Zahlungsmittel. Die Ware ist binnen 14 Tagen an uns zurückzugeben; die unmittelbaren Kosten der Rückgabe tragen Sie.
Sie können eine Bestellung kostenlos stornieren oder ändern, solange wir mit der Zubereitung noch nicht begonnen haben. Bitte kontaktieren Sie uns dafür umgehend telefonisch unter +43 5444 5746.
Sobald mit der Zubereitung begonnen wurde, ist eine Stornierung oder Änderung nicht mehr möglich; der Kaufpreis ist in voller Höhe zu bezahlen bzw. wird nicht erstattet.
Können wir eine angenommene Bestellung nicht oder nicht vollständig ausführen (z. B. weil ein Produkt nicht mehr verfügbar ist, bei Betriebsstörungen oder höherer Gewalt), informieren wir Sie umgehend. Für nicht erbrachte Leistungen entstehen Ihnen keine Kosten.
Erstattungen: Bei einer rechtzeitigen Stornierung sowie in den Fällen der Punkte 2.5 und 6.3 erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, über das bei der Bestellung verwendete Zahlungsmittel.
Informationen zu allergenen Zutaten finden Sie in unserer Speisekarte; gerne geben wir Ihnen vor der Bestellung auch telefonisch Auskunft (+43 5444 5746). Da in unserer Küche verschiedenste Zutaten verarbeitet werden, können Spuren von Allergenen nicht ausgeschlossen werden.
Produktabbildungen sind Serviervorschläge; die tatsächliche Zubereitung kann im Aussehen geringfügig abweichen.
Alkoholische Getränke geben wir nur an Personen ab, die das nach dem Tiroler Jugendgesetz erforderliche Mindestalter erreicht haben. Wir behalten uns vor, bei der Übergabe einen Altersnachweis zu verlangen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Sollte eine Bestellung unvollständig, falsch oder mangelhaft sein, bitten wir Sie, uns dies möglichst sofort mitzuteilen – am besten direkt bei der Übergabe oder telefonisch unter +43 5444 5746. So können wir rasch für Ersatz sorgen oder den Betrag erstatten. Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für die ständige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Webshops übernehmen wir keine Gewähr.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Bestell- und Zahlungsinformationen) zur Abwicklung Ihrer Bestellung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie in den Datenschutzhinweisen des Webshops.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sind Sie Unternehmer, ist ausschließlich das für 6561 Ischgl sachlich zuständige Gericht zuständig.
Alternative Streitbeilegung: Verbraucher können sich bei Streitigkeiten, die nicht direkt mit uns gelöst werden konnten, an die staatlich anerkannte Schlichtungsstelle „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ wenden: verbraucherschlichtung.at, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien. Am einfachsten erreichen Sie uns direkt unter office@castel.cc.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006)
Für Beherbergungsverträge mit dem Hotel Castel (Roland Kurz e.U.) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) des Fachverbands Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich – nachfolgend im vollen Wortlaut (Fassung vom 15.11.2006, von der WKO veröffentlichter Stand 26.01.2026).
Individuell vereinbarte Bedingungen – etwa die bei einem Tarif oder Angebot ausgewiesenen Storno- und Zahlungsbedingungen – gehen den AGBH vor (§ 1.2). Für Beherbergungsverträge besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
Begriffsdefinitionen:
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
| bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Monat | 1 Monat bis 1 Woche | In der letzten Woche |
|---|---|---|---|
| keine Stornogebühren | 40 % | 70 % | 90 % |
Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,--. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 gilt sinngemäß.
Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
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